Erklärung zur Barrierefreiheit

Die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH ist bemüht, ihre Website und mobile Anwendung im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.lg-ISEK.de

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 30.06.2023 erstellt bzw. überarbeitet.

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt im Rahmen der technischen Umsetzung durch die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH.

 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

 

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

Barriere: Gebiet
Beschreibung: Die interaktive Karte ist teilweise nicht barrierefrei.
Maßnahmen: Es wird eine barrierefreie Version als Alternative angefertigt.
Zeitplan: Herstellung bis 31. Dezember 2023
Barrierefreie Alternative: —

Barriere: Virtuelle Tour (360°-Panorama)
Beschreibung: Die virtuelle 360°-Tour  ist nicht barrierefrei.
Maßnahmen: Eine Behebung der Barriere ist nicht möglich. 
Zeitplan: —
Barrierefreie Alternative: Alternativ werden Fotos der jeweiligen Standorte abgelegt und beschrieben.

  

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Über folgendes Kontaktformular können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen. 

Schlichtungsverfahren 
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

 
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.

Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit:
Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de
www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de

Hansestadt Lüneburg
Am Ochsenmarkt 1
21335 Lüneburg

Telefon +49 4131 309-0
E-Mail: ISEK@stadt.lueneburg.de

Projektbeteiligte

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